Photovoltaik im Garten
Photovoltaik im Garten. Das ist zu beachten.
Das Interesse ist groß, seinen Strom selbst zu erzeugen und dabei vermeintlich Geld zu sparen. Dabei ist eine Photovoltaikanlage gewiss keine Anschaffung fürs Leben, sondern wird auch Folgekosten nach sich ziehen. Eine solche Anlage kann besonders im ländlichen Raum, mitunter die einzige Möglichkeit sein, dem Kleingärtner Arbeitsstrom zur Verfügung zu stellen.
Errichtung ist zu beantragen
Das Errichten einer Photovoltaikanlage für eine Gartenlaube stellt eine bauliche Veränderung dar und ist beim Vereinsvorstand oder dem Verband, gemäß der vertraglichen Situation vor Ort, zu beantragen. Erst mit Genehmigung darf mit der Errichtung begonnen werden. Zu bedenken sind die Erfordernisse der Statik, wobei die Eigenlast des Solarpanels aufgrund seines Gewichts vernachlässigt werden kann, jedoch die zu erwartenden Windlasten als nicht unerheblich anzusehen sind. Das Solarpanel wird mittels Dachhaken befestigt, welche einen Abstand des Solarpanels zur Dachhaut ergeben.
Statik muss geprüft werden
Eine Genehmigung einer Inselanlage mit einem Solarpanel auf einem Dach, kann ohne eine gültige Statik durch einen zugelassenen Statiker nicht erteilt werden. Daraus ergibt sich eine Prüfung der Befestigungssituation des Daches durch den zugelassenen Statiker.
Das Aufstellen eines Solarpanels auf der Parzelle abseits der Gartenlaube ist unzulässig, da dieses einem Bauwerk gleichzusetzen und ein weiteres Bauwerk neben der Gartenlaube mit 24 m² nicht genehmigungsfähig ist. Der Anbau an die Bestandslaube bei einer Gesamtfläche des Solarpanels plus der Laube von insgesamt 24 m² ist mit einer erbrachten gültigen Statik möglich.
Die Akkus sind als ein großer Schwachpunkt anzusehen, besonders in Hinsicht auf ihre Hitzeverträglichkeit. So können Umgebungstemperaturen von über 60 Grad Celsius bereits zu Problemen führen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, einen Montageort mit einer stabilen Umgebungstemperatur von unter 50 Grad Celsius zu wählen.
Was kann also empfohlen werden?
Ohne vorherige Zustimmung durch den Verpächter ist die Errichtung einer Microanlage mit einer maximalen Solarmodul-Fläche von 0,06 m² möglich, jedoch darf die Gesamtfläche mehrerer Microanlagen 0,1 m² nicht überschreiten.
Nach Zustimmung durch den Verpächter ergeben sich folgende Optionen und Verpflichtungen:
Minianlagen mit einer max. Fläche aller Solarmodule von 4 m², einer Spannung von max. 60 V DC sowie einer Leistung von max. 600 Watt als reine Insellösung ohne Anschluss an eine vorhandene Stromanlage im Verein, unter Beachtung der Abstandsflächen gemäß der aktuellen sächsischen Bauordnung. Diese sind grundsätzlich fest auf dem Laubendach zu installieren und müssen jederzeit wieder zurückgebaut werden können. Wenn dies jedoch aufgrund einer vom Pächter nicht beeinflussbaren Schattenlage der Laube nicht sinnvoll ist, kann davon abgewichen werden.
Ein statischer Nachweis zur Tragfähigkeit und zur Windlast ist zu erbringen.
Die einzelnen Komponenten der Anlage können in der Laube untergebracht werden, wobei der Akku nur an einem Ort mit einer Höchsttemperatur von 50 Grad Celsius der Umgebung im Hochsommer installiert werden darf.
Der Einsatz von offenen Blei-Säure-Batterien sowie Nickel-Cadmium-Akkumulatoren ist verboten.
Der Pächter ist verpflichtet, die Anlage gemäß der Herstellerrichtlinie aufbauen zu lassen.
Die Regelungen der sächsischen Bauordnung in der aktuellen Fassung sind zu beachten.
Erzeugung nur von Arbeitsstrom
Gemäß dem Kommentar zum Bundeskleingartengesetz der Auflage 12 ist der Anschluss einer Gartenlaube an das Elektrizitätsnetz unzulässig, da hierdurch die Möglichkeit zum Wohnen begünstigt wird. Eine Nutzung der Elektrizität als Arbeitsstrom dient der kleingärtnerischen Nutzung und ist zu befürworten. Eine Photovoltaikanlage stellt jedoch nur eine andere Art der Stromgewinnung dar und kann aus diesem Grund nur zur Gewinnung von Arbeitsstrom dienen. Ein großer Teil der Gartenlauben im Einzugsgebiet des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner verfügt noch über eine Elektroanlage, welche vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurde. Deren Bestandsschutz erlischt mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage. Dessen sollte sich der Antragsteller bewusst sein.
Keine Einspeisung in die E-Anlage
Die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage in eine vorhandene Elektroanlage in einer Kleingartenlaube ist verboten. Die Erweiterung oder der Ersatz der bisherigen Stromversorgung führt zum Verlust des gem. § 20a Nr. 7 BKleingG bestehenden Bestandsschutzes der existierenden Elektroanlage der Gartenlaube.
Balkonkraftwerke: Diese Stromzähler sind erlaubt
Analog, digital oder smart? Mit Rücklaufsperre oder ohne? Es gibt viele Arten von Stromzählern. Wer sich ein Balkonkraftwerk zulegen möchte, muss unbedingt einen genaueren Blick auf seinen Zähler werfen. Denn welche Stromzähler verwendet werden dürfen, ist gesetzlich geregelt.
Mit einem Balkonkraftwerk also einer Mini-Photovoltaikanlage, kann man in seinem Haushalt auf kleiner Fläche selbstständig Solarstrom gewinnen. So lässt sich ein Teil des eigenen Energieverbrauchs einfach und nachhaltig decken. Doch wer sich ein solches Balkonkraftwerk anschaffen möchte, sollte sich vorher unbedingt über seinen Stromzähler informieren. Denn nicht jeder Stromzähler ist für den Betrieb einer Mini-Photovoltaikanlage geeignet beziehungsweise erlaubt.
Grundsätzlich funktionieren Balkonkraftwerke mit allen gängigen Arten an Stromzählern. Erlaubt sind in Deutschland für die langfristige Nutzung aktuell allerdings nur drei:
analoge Stromzähler mit Rücklaufsperre
digitale Stromzähler
smarte Stromzähler, also sogenannte moderne Messeinrichtungen
1. Analoge Stromzähler sind Zähler, die den Stromverbrauch mechanisch erfassen. Man erkennt sie an der Drehscheibe mit Zahnrädchen, die bei ihnen verbaut sind. Oft finden sich solche Stromzähler in älteren Häusern oder Wohnungen. Ein häufiges Modell ist der Ferraris-Zähler. Wichtig, wenn man ein Balkonkraftwerk mit einem solchen Zähler betreiben möchte, ist: Der analoge Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Ist dies nicht der Fall, wird der Zähler binnen vier Monate durch den Messstellenbetreiber ausgetauscht. Mehr Infos zur Rücklaufsperre und zum Zähler-Wechsel folgen später im Text.
2. Digitale Stromzähler sind Zähler, bei denen der Stromverbrauch elektronisch gemessen wird. Statt auf einer Drehscheibe wird der Verbrauch auf einem digitalen Bildschirm angezeigt. Digitale Stromzähler lassen sich daher auch leicht an ihrer Optik erkennen. In der Regel besitzen fast alle digitalen Zählermodelle eine Rücklaufsperre und sind deshalb automatisch für den Gebrauch mit einem Balkonkraftwerk geeignet.
3. Ein besonderer Typ des digitalen Stromzählers ist der sogenannte Zweirichtungszähler. Anders als bei anderen digitalen Stromzähler-Typen lässt sich damit der ins Netz eingespeiste Solarstrom messen. Notwendig ist ein solcher Zweirichtungszähler für Betreiber von Balkonkraftwerken eigentlich nicht. Er wird jedoch von der VDE-Norm empfohlen und von manchen Netzwerkbetreibern explizit verlangt. Daher gilt: Unbedingt informieren, welche Stromzähler der eigene Netzbetreiber unterstützt.
Smarte Stromzähler sind digitale Stromzähler, die zusätzlich über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway Daten direkt an den Netzbetreiber übertragen können. Somit muss der Zählerstand nicht mehr einmal jährlich manuell abgelesen werden. Auch diese Stromzähler haben eine Rücklaufsperre automatisch integriert.