Anbau von Cannabis

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Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. hat auf seiner Sitzung vom 27.04.2024 folgendes entschieden: Ergänzung des Punktes 2.3 „Pflanzen im Kleingarten“ der Rahmenkleingartenverordnung (1). 


Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 §1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten.


Wir weisen darauf hin, das Verstöße zu einer Anzeige führen, die mit entsprechenden Bußgeldern belegt wird.

 

Der Vorstand. Kleingartensparte Nünchritz e.V.