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Mitgliedschaft

Weg zwischen den Gärten

Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied im Verein werden. Unabhängig davon, ob Sie ein Gartengrundstück pachtet. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Paragraphen 3-6 unserer Satzung. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, dass sich entscheidet bei uns der Freizeitgestaltung der Kleingärtnerei nachzugehen. Gerne stehen Alle „Alten“ den „Neuen“ mit Rat und Tat zur Seite.